Steuerkanzlei Silvia Schäfer
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Steuerkanzlei
Dipl.-Ing. Silvia Schäfer
Steuerberaterin

Wallrothstr. 31
99734 Nordhausen

Tel.: 0 36 31 / 47 18 10
Fax: 0 36 31 / 47 18 12

Bürozeiten:
Montag – Donnerstag:
09.00 – 12.00 Uhr und
13.00 – 16.00 Uhr
Freitag:
09.00 – 14.00

und nach Vereinbarung.

Neustarthilfe Plus & Über­brückungs­hilfe III Plus

15. Dezember 2021

Neustarthilfe

Die Neustarthilfe Plus schließt mit höheren Vorschüssen an die Neustarthilfe an und umfasst die Förderzeiträume 1. Juli bis 30. September und 1. Oktober bis 31. Dezember 2021. Die Förderbedingungen für beide Förderzeiträume sind identisch. Die Neustarthilfe Plus unterstützt weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.

Die Antragsfrist für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 endet am 31. März 2022 (verlängert). Die Antragsfrist für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 Neustarthilfe Plus Q4  endet am 31. März 2022 (verlängert).

Wichtig: Die beiden Förderzeit­räume müssen separat beantragt werden

Aktuell:

In 2022  wird die bewährte Neustarthilfe fortgeführt. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.

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Überbückungshilfe

Die Über­brückungs­hilfe III Plus wurde um drei weitere Monate ver­längert und um­fasst nun die Förder­monate Juli bis Dezember 2021. Anträge können bis zum 31. März 2022 gestellt werden. 

Grundsätzlich sind Unternehmen (im folgenden jeweils Einzelunternehmen bzw. Unterneh-
mensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Mio. Euro im Jahr 2020 Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen für den Förderzeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeitraums einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.

Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich wird eine Restart-Prämie gewährt. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.

Aktuell:

Die  Überbrückungshilfe III Plus wird 2022  im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt.

 

Hinweise zu den aktuellen Programmen finden Sie unter:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html

https://www.steuerberaterin-schaefer.de/wp-content/uploads/2017/11/logo_schaefer-300x221.png 0 0 Andreas https://www.steuerberaterin-schaefer.de/wp-content/uploads/2017/11/logo_schaefer-300x221.png Andreas2021-12-15 10:55:122021-12-15 10:55:12Neustarthilfe Plus & Über­brückungs­hilfe III Plus

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