Steuerkanzlei Silvia Schäfer
  • KANZLEIPHILOSOPHIE
  • LEISTUNGEN
  • MITTEILUNGEN
  • ÜBER MICH
  • KONTAKT
  • Menü Menü

Steuerkanzlei
Dipl.-Ing. Silvia Schäfer
Steuerberaterin

Wallrothstr. 31
99734 Nordhausen

Tel.: 0 36 31 / 47 18 10
Fax: 0 36 31 / 47 18 12

Bürozeiten:
Montag – Donnerstag:
09.00 – 12.00 Uhr und
13.00 – 16.00 Uhr
Freitag:
09.00 – 14.00

und nach Vereinbarung.

Umsetzung des Konjunkturpakets – Mit Zuversicht und voller Kraft aus der Krise

12. Juni 2020

Die Bundesregierung hat heute mit dem Entwurf des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wesentliche Entscheidungen des Konjunktur- und Zukunftspakets getroffen. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um Deutschland aus der Corona-Krise zu führen.
Durch eine zielgerichtete Stärkung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und eine Verbesserung der Angebotsbedingungen wird die Wirtschaftskraft Deutschlands gestärkt, das sichert Arbeitsplätze.
Zu den Maßnahmen im Einzelnen:

Die Senkung der Umsatzsteuer wird dem Konsum einen kräftigen Impuls und der Konjunktur neuen Schub geben. Sie kommt besonders Beziehern von kleineren Einkommen zugute, die einen größeren Anteil ihres Einkommens für den Konsum ausgeben.

  • Die Umsatzsteuersätze werden befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Die Finanzverwaltung wird alles daransetzen, die Anwendung der neuen Regelungen für die Unternehmen möglichst flexibel und praktikabel zu gestalten.
  • Der Bund übernimmt weitgehend die aus der Senkung der Umsatzsteuersätze im zweiten Halbjahr 2020 resultierenden Mindereinnahmen von geschätzten 19,6 Mrd. Euro und entlastet die Länder bereits im laufenden Jahr um 6 Mrd. Euro.

Familien mit Kindern und insbesondere Alleinerziehende wurden in Zeiten der Corona-Pandemie durch besondere Einschränkungen belastet. Ihnen wird mit dem Kinderbonus und der befristeten Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende geholfen.

  • Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 300 Euro gewährt. Über den bereits im Familienentlastungsgesetz vom 29. November 2018 enthaltenen Förderschwerpunkt für Familien (spürbare Anhebung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages) hinaus wird das Kindergeld um einen Einmalbetrag von 300 Euro (Kinderbonus 2020) erhöht. Die Auszahlung erfolgt aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung grundsätzlich in zwei gleichen Teilen von jeweils 150 Euro im September und Oktober 2020. Kinder, für die im September 2020 kein Anspruch auf Kindergeld besteht, werden ebenfalls berücksichtigt, wenn für sie in einem anderen Monat des Jahres 2020 ein Kindergeldanspruch besteht.
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird befristet auf zwei Jahre von derzeit 1 908 Euro auf 4 008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben. Damit wird den eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in Zeiten der Corona-Pandemie und den damit verbundenen besonderen Einschränkungen für Alleinerziehende Rechnung getragen.
  • Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Der Verlustrücktrag kann unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 genutzt werden. Neben der Möglichkeit eines Pauschalansatzes in Höhe von 30 % kann auch ein höherer rücktragsfähiger Verlust anhand detaillierter Unterlagen (z. B. betriebswirtschaftlicher Auswertungen) nachgewiesen werden. Er kann nicht nur bei der Jahressteuerfestsetzung für 2019, sondern auch bei der Herabsetzung von Vorauszahlungen genutzt werden. Sollte sich im Rahmen der Jahressteuerfestsetzung für 2019 eine Nachzahlung aufgrund der herabgesetzten Vorauszahlungen wegen eines voraussichtlich erwarteten rücktragsfähigen Verlustes für 2020 ergeben, wird diese auf Antrag zinslos gestundet.
  • Einführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von 25 Prozent, höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung, für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden. Die Unternehmen haben so die Möglichkeiten zur Minderung ihrer Steuervorauszahlungen und können Liquiditätsvorteile zügig nutzen.
  • Bei der Gewerbesteuer wird der Freibetrag für die Hinzurechnungstatbestände zur Entlastung und Liquiditätssteigerung insbesondere von kleineren und mittleren Unternehmen ab dem Erhebungszeitraum 2020 auf 200 000 Euro angehoben.
  • Erhöhung der maximalen jährlichen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage von 2 auf 4 Mio. Euro im Zeitraum von 2020 bis 2025. Die Erhöhung der Forschungszulage schafft für die forschenden Unternehmen zusätzliche Liquiditätsvorteile, die auch zur nötigen Stabilisierung der Wirtschaft beitragen.
  • Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben. Dadurch wird eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen an andere Mitgliedstaaten der EU erreicht, in denen eine unmittelbare Verrechnung von Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerguthaben möglich ist.
  • Zur Vermeidung steuerlicher Nachteile infolge Corona-bedingter Investitionsausfälle werden die in 2020 endenden Fristen für die Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG um ein Jahr verlängert. Vorübergehend werden auch die Reinvestitionsfristen des § 6b EStG um ein Jahr verlängert. Dies schont die Liquidität der Unternehmen während der COVID-19-Pandemie. Kurzfristige Reinvestitionen zur Vermeidung der Rücklagenauflösung mit Gewinnzuschlag werden vermieden.
  • Der Ermäßigungsfaktor in § 35 EStG wird ab dem Veranlagungszeitraum 2020 von 3,8 auf 4,0 angehoben. Diese Erhöhung trägt den in den vergangenen Jahren gestiegenen Gewerbesteuer-Hebesätzen Rechnung. Bis zu einem Hebesatz von 420 Prozent können damit im Einzelfall Personenunternehmer durch die Steuerermäßigung vollständig von der Gewerbesteuer entlastet werden.

Im Übrigen enthält der Gesetzentwurf folgende Maßnahmen zur Umsetzung des Koalitionsbeschlusses:

  • Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen ohne Kohlendioxidemission wird der Höchstbetrag des Bruttolistenpreises auf 60 000 Euro angehoben. Bislang werden bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs (inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge) nur ein Viertel des Bruttolistenpreises der Besteuerung zugrunde gelegt. Dies gilt bislang jedoch nur, wenn der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 40 000 Euro beträgt.

Herausforderungen durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes 2020

Überraschend hat die Regierungskoalition im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets am 3.6.2020 verkündet, den Umsatzsteuersatz vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % abzusenken. Diese auf den ersten Blick für die Wirtschaft erfreuliche Maßnahme wirft aber in vielen Bereichen Fragen auf und macht umfassende und rechtzeitige Beratung notwendig.

In zweitägigen Verhandlungen hat die Regierungskoalition ein umfassendes Paket zur Bewältigung der sich aus der Corona-Krise ergebenden wirtschaftlichen Auswirkungen geschnürt. Für die Praxis überraschend ist eine allgemeine Absenkung des Umsatzsteuersatzes beschlossen worden, die – vorbehaltlich der Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat zum 1.7.2020 in Kraft treten soll und dann bis 31.12.2020 – also auf 6 Monate – befristet ist. Unabhängig von der Frage, ob die Umsatzsteuer ein geeignetes Instrument für kurzfristige Nachfragebelebungen sein kann, stellt eine auf einen kurzen Zeitraum beschränkte Absenkung des Steuersatzes die Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen.

Übersicht der Herausforderungen als pdf-Datei zum Download

 

https://www.steuerberaterin-schaefer.de/wp-content/uploads/2017/11/logo_schaefer-300x221.png 0 0 Andreas https://www.steuerberaterin-schaefer.de/wp-content/uploads/2017/11/logo_schaefer-300x221.png Andreas2020-06-12 14:37:362020-06-22 15:02:52Umsetzung des Konjunkturpakets – Mit Zuversicht und voller Kraft aus der Krise

Seiten

  • Datenschutz
  • Impressum
  • Steuerkanzlei Silvia Schäfer

Kategorien

  • Corona-Hilfen
  • Grundsteuer

Archiv

  • Februar 2023
  • November 2022
  • März 2022
  • Januar 2022
  • Dezember 2021
  • Dezember 2020
  • November 2020
  • Oktober 2020
  • Juni 2020
  • März 2020
© Copyright 2017 | Andreas Levi PHOTOmedia
  • Impressum
  • Datenschutz
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies. Bitte treffen Sie Ihre Auswahl in Bezug auf Ihre Datenschutz Einstellungen.

AkzeptierenEinstellungen

Cookie und Privatsphäre Einstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Wichtige Cookies der Website

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Website verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.

Da diese Cookies zur Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, können Sie sie nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Website zu beeinträchtigen. Sie können sie blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Maps.
Da dieser Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse erhebt, können Sie diese hier sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Map Settings:

Datenschutz-Bestimmungen

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutz
Einstellungen übernehmenNur Benachrichtigung ausblenden