Antragsfrist zur Überbrückungshilfe II verlängert

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird bis zum 31.01.2021 verlängert.

Ursprünglich war vorgesehen, dass die Anträge lediglich bis zum 31.12.2020 gestellt werden können. Unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können kleine und mittelständische Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, die wirtschaftlich am Markt tätig sind sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die durch die staatlichen Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark von Umsatzeinbußen betroffen sind, seit Oktober entsprechende Überbrückungshilfen beantragen. Die Antragstellung muss über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer als sog. prüfende Dritte erfolgen.

Wir beraten Sie gern.